Kosten

  • Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).

  • Die Kosten für ein unverbindliches Erstgespräch (Sprechstunde) belaufen sich auf 134,05 €.

  • Sitzungen dauern 50 Minuten, finden i.d.R. wöchentlich statt und können ggf. im Verlauf auch online per Video durchgeführt werden.

Private Krankenversicherung und Beamtenbeihilfe

Bitte beachten Sie, dass Psychotherapie von privaten Krankenversicherungen oder der Beihilfe unterschiedlich finanziert wird. In der Regel werden die Kosten der Behandlung übernommen  (inkl. u.a. Therapiesitzungen, Berichten, Testdurchführungen, psycho-pathologischen Befunden und ggf. Angehörigenberatung). Es kann jedoch sein, dass das Sitzungshonorar nicht in voller Höhe, sondern nur anteilig erstattet wird und Sie einen Teil der Kosten selbst übernehmen müssen.

Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen, sich vorab mit Ihrer Kasse in Verbindung zu setzen. 

Selbstzahlende

Hierbei ist der Vorteil, dass Ihre Krankenkasse keine Daten über Sie erhält und Sie sich längere Wartezeiten und bürokratischen Aufwand ersparen. Zudem können Sie Anzahl und Häufigkeit der Sitzungen individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen. Das Honorar für eine 50-minütige Sitzung beläuft sich auf 150,- €.

Coaching/Beratung

Coaching/Beratung stellt keine Heilbehandlung dar und wird daher nicht von den Krankenkassen übernommen. Das Honorar für eine 50-minütige Sitzung beläuft sich auf 150,- €.

Gesetzliche Krankenkassen

Als Privatpraxis kann ich nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.